Arbeiten trotz Krankschreibung – erlaubt oder nicht?

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Arbeiten trotz Krankschreibung – es kommt immer wieder vor: Man wird vom Arzt krankgeschrieben, fühlt sich kurze Zeit später aber wieder fit. Darf man vor Ablauf der Krankschreibung zur Arbeit? Die wichtigsten Dinge zum Thema Arbeiten trotz Krankschreibung im Überblick hier zum Nachlesen.

Krankschreibung oft unumgänglich

Wenn Angestellte und Arbeiter sich krank fühlen, können sie nicht auf eigene Faust von der Arbeit fernbleiben. Sie brauchen stattdessen ein ärztliches Attest. Manche Arbeitgeber verlangen die Krankschreibung bereits ab dem ersten Fehltag, gesetzlich vorgeschrieben ist sie ab dem vierten Tag. Sitzt ein kränkelnder Patient im Untersuchungsraum, ist so mancher Arzt großzügig und stellt das Attest vorsorglich für eine Woche aus. Doch die sich anbahnende Erkrankung ist zuweilen schneller auskuriert als gedacht. Und dann stellt sich dem Krankgeschriebenen die Frage: Darf ich arbeiten gehen trotz Krankschreibung? Oder ist das nicht erlaubt?

Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar

Trotz Krankmeldung ArbeitenViele Menschen glauben, dass eine Krankschreibung es verbietet, vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Doch wenn von einer Krankschreibung die Rede ist, ist eigentlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz “AU”) gemeint. Der gelbe Schein erfüllt zwei Funktionen: Zum einen dient er als Feststellung, dass man momentan nicht diensttauglich ist. Zum Zweiten gibt er eine Prognose über die voraussichtliche Dauer dieses Zustands ab. Der Arzt trifft die Einschätzung nach bestem Wissen und Gewissen. Es ist aber durchaus möglich, dass die Prognose sich nicht bewahrheitet und man früher wieder gesund ist. Folglich ist eine Krankschreibung kein Arbeitsverbot. Wer krankgeschrieben wurde, aber schneller wieder fit ist, darf daher arbeiten gehen trotz Krankschreibung und muss nicht bis zum Ablaufdatum warten.

Arbeiten trotz Krankschreibung: Arbeitgeber wollen oft Details zur Diagnose

Wird jemand vom Arzt krankgeschrieben, muss er das seinem Arbeitgeber mitteilen und den gelben Schein einreichen. Aus Gründen der Privatsphäre ist die diagnostizierte Krankheit grundsätzlich nicht auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt. Wer arbeiten gehen will trotz Krankschreibung, wird vom Arbeitgeber aber häufig genauer nach seiner Erkrankung befragt. Grund dafür ist, dass der Chef eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Angestellten trägt. Die Erläuterung zur Diagnose erleichtert die Einschätzung, ob der krankgeschriebene Arbeitnehmer eine Gefahr – für die Kollegen oder durch Bedienen von Maschinen – darstellt oder nicht. Der Arbeitgeber darf dann entscheiden, ob der Arbeitswillige seiner Arbeit trotz AU nachgehen darf und muss das Angebot zur vorzeitigen Arbeitsleistung nicht annehmen.

Arbeiten trotz Krankschreibung: Gelten Haftpflicht und Unfallversicherung?

Vielfach wird behauptet, dass eine Krankschreibung den Versicherungsschutz außer Kraft setze. Dies ist aber falsch. Wer trotz Krankschreibung arbeitet und sich beispielsweise ein Bein bricht, ist weiterhin versichert. Gleiches gilt für den Fall, dass Eigentum des Arbeitgebers durch den krankgeschriebenen Arbeitnehmer versehentlich beschädigt wird. Auch dann ist der Krankgeschriebene in der Regel weiterhin von der Versicherung abgedeckt.

Fazit

Weil die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot darstellt, dürfen Krankgeschriebene wieder zur Arbeit zurückkehren, wenn sie sich gesund und dienstfähig fühlen. Übrigens verliert die AU ihre Gültigkeit dadurch nicht. Wer also arbeiten will trotz Krankschreibung, dann aber merkt, dass er sich überschätzt hat, darf wieder nach Hause und sich bis zum Ablauf der Krankschreibung auskurieren.

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